Montag, 9. August 2010

Abschiebungskosten

Abschiebungskosten:

Ein abgeschobener Ausländer muss die Abschiebungskosten nicht in jedem Fall begleichen. In vielen Fällen kann durch meine Rechtsanwaltskanzlei verhindert werden, dass Sie die Abschiebungskosten zahlen müssen. Die Frage der Begleichung von Abschiebungskosten taucht in der Regel bei Einreiseverboten und damit zusammenhängend bei Befristungsanträgen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen